Nach den zahlreichen unbewilligten Kundgebungen der vergangenen Jahre, die oft in Ausschreitungen mündeten, wurde offensichtlich, dass das Kundgebungsreglement der Stadt Bern massive Lücken aufweist. Gemäss heutigem Recht können bei nicht bewilligten Kundgebungen nur die Organisierenden gebüsst werden. Diese jedoch ausfindig zu machen ist in den meisten Fällen nicht möglich. Die Teilnehmenden hingegen bleiben unbestraft. Durch diese fehlende Strafbarkeit besteht ein grösseres…
